Unsere Gebühren sind gesetzlich geregelt
Wir informieren Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informieren wir Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten. Alle Preise entsprechen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT, in der Fassung vom 28. Juli 1999 mit den 1,35fachen Gebührensätzen nach der 4. Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung vom 10. Februar 2020).
Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Satz 2 bis zum Vierfachen. Zusätzlich steht dem Tierarzt abweichend von § 2 Satz 1 eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro (Notdienstgebühr) zu.
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung sprechen Sie uns an, wir erörtern Ihnen gerne, wie diese sich aus den Grundleistungen, besonderen Leistungen und Leistungen nach Organsystemen sowie Entschädigungen für Wegegeld und Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien zusammensetzt.
Zahlungsmodalitäten
Die Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.